ALLERGENE: Bitte informieren Sie das Personal im Voraus über jegliche Form von Allergien oder Unverträglichkeiten.
ALLERGENI: si prega cortesemente di comunicare in maniera preventiva al personale qualsiasi forma di allergia o intolleranza.
LISTE DER ALLERGENE (siehe Anhang II der EU-Verordnung 1169/11) Die 14 Hauptallergene, die gemäß der Gemeinschaftsgesetzgebung identifiziert werden müssen, wenn sie bei der Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden, sind: 1. Glutenhaltiges Getreide, d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und Folgeprodukte, ausgenommen: Glukosesirupe auf Weizenbasis, einschließlich Dextrose (1); Maltodextrine auf Weizenbasis (1); Glukosesirupe auf Gerstenbasis; Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs. 2. Krebstiere und Krustentierprodukte 3. Eier und Eiprodukte 4. Fisch und Fischprodukte, ausgenommen: Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamin- oder Carotinoidpräparate; Gelatine oder Hausenblase zur Verwendung als Schönungsmittel in Bier und Wein 5. Erdnüsse und Erdnussprodukte 6. Sojabohnen und Sojaprodukte, ausgenommen: raffiniertes Sojaöl und -fett (1); natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat auf Sojabasis; Pflanzenöle, die aus Phytosterolen und Phytosterinestern auf Sojabasis gewonnen werden; Pflanzenstanolester, hergestellt aus Pflanzenölsterinen auf Sojabasis. 7. Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose), ausgenommen: Molke, die zur Herstellung von alkoholischen Destillaten verwendet wird, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Lactiol 8. Nüsse, nämlich: Mandeln (Amygdaluscommunis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium Occidentale), Pekannüsse (Caryaillinoiesis (Wangenh) K. Koch), Paranüsse (Bertholletiaexcelsa) , Pistazien (Pistacia vera), Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia), und Folgeprodukte 9. Sellerie und Sellerieprodukte 10. Senf und Senfprodukte 11. Sesamsamen und Sesamprodukte 12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/Liter Gesamt-SO 2 ist für verzehrfertige oder gemäß den Herstelleranweisungen rekonstituierte Produkte zu berechnen 13. Lupinen und Lupinenerzeugnisse 14. Schalentiere und Schalentiererzeugnisse (1) Und daraus gewonnene Produkte, soweit die Verarbeitung, der sie unterzogen wurden, voraussichtlich nicht zu einer Erhöhung des von der Behörde bewerteten Allergenitätsgrads für das Grundprodukt, aus dem sie gewonnen werden, führt. Viele andere Lebensmittel können allergische oder pseudoallergische Reaktionen hervorrufen, gelten aber in Europa nicht als häufige Allergene und werden daher nicht zu den 14 Hauptallergenen gezählt. *Produkt am Ursprungsort eingefroren

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