Informationen über das vorhandensein von stoffen oder produkten, die allergien oder unverträglichkeiten auslösen, sind beim diensthabenden personal erhältlich.
Le informazioni circa la presenza di sostanze o di prodotti che provocano allergie o intolleranze sono disponibili rivolgendosi al personale in servizio.
LISTE DER ALLERGENE (siehe Anhang II der EU-Verordnung 1169/11) Die 14 Hauptallergene, die gemäß der Gemeinschaftsgesetzgebung identifiziert werden müssen, wenn sie bei der Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden, sind: 1. Glutenhaltiges Getreide, d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und Folgeprodukte, ausgenommen: Glukosesirupe auf Weizenbasis, einschließlich Dextrose (1); Maltodextrine auf Weizenbasis (1); Glukosesirupe auf Gerstenbasis; Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs. 2. Krebstiere und Krustentierprodukte 3. Eier und Eiprodukte 4. Fisch und Fischprodukte, ausgenommen: Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamin- oder Carotinoidpräparate; Gelatine oder Hausenblase zur Verwendung als Schönungsmittel in Bier und Wein 5. Erdnüsse und Erdnussprodukte 6. Sojabohnen und Sojaprodukte, ausgenommen: raffiniertes Sojaöl und -fett (1); natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat auf Sojabasis; Pflanzenöle, die aus Phytosterolen und Phytosterinestern auf Sojabasis gewonnen werden; Pflanzenstanolester, hergestellt aus Pflanzenölsterinen auf Sojabasis. 7. Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose), ausgenommen: Molke, die zur Herstellung von alkoholischen Destillaten verwendet wird, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Lactiol 8. Nüsse, nämlich: Mandeln (Amygdaluscommunis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium Occidentale), Pekannüsse (Caryaillinoiesis (Wangenh) K. Koch), Paranüsse (Bertholletiaexcelsa) , Pistazien (Pistacia vera), Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) und Folgeprodukte 9. Sellerie und Sellerieprodukte 10. Senf und Senfprodukte 11. Sesamsamen und Produkte auf Basis von Sesamsamen 12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen über 10 13 Lupinen und Lupinenprodukte 14. Schalentiere und Schalentierprodukte (1) Und daraus gewonnene Produkte Produkte, soweit die Verarbeitung, die sie durchlaufen haben, voraussichtlich nicht zu einer Erhöhung des von der Behörde für das Basisprodukt, aus dem sie stammen, bewerteten Allergenitätsgrads führt. Viele andere Lebensmittel können allergische oder pseudoallergische Reaktionen hervorrufen, werden aber nicht als solche angesehen sind in Europa häufige Allergene und werden daher nicht zu den 14 Hauptallergenen gezählt.