Allergenliste (gemäß anhang ii der eu-verordnung 1169/11)
ELENCO DEGLI ALLERGENI (di cui all’allegato II del regolamento UE 1169/11)
1. Glutenhaltiges Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen: Glukosesirupe auf Weizenbasis, einschließlich Dextrose (1); Maltodextrine auf Weizenbasis (1); Glukosesirupe auf Gerstenbasis; Getreide zur Herstellung alkoholischer Destillate, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs. 2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse. 3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse. 4. Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen: Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Carotinoidpräparate verwendet wird; Gelatine oder Hausenblase zur Verwendung als Schönungsmittel in Bier und Wein 5. Erdnüsse und Erdnussprodukte 6. Soja und Sojaprodukte, ausgenommen: raffiniertes Sojaöl und -fett (1); natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Soja; Pflanzenöle aus Phytosterinen und Phytosterinestern auf Sojabasis; Pflanzenstanolester, hergestellt aus Pflanzenölsterinen aus Sojabohnen 7. Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose), ausgenommen: Molke zur Herstellung alkoholischer Destillate, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; 8. Schalenfrüchte, nämlich Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium occidentale), Pekannüsse (Caryaillinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) und deren Erzeugnisse 9. Sellerie und deren Erzeugnisse 10. Senf und deren Erzeugnisse 11. Sesamsamen und deren Erzeugnisse 12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf den Gesamt-SO2-Gehalt, zu berechnen für die verzehrfertig angebotenen oder gemäß den Anweisungen des Herstellers rekonstituierten Erzeugnisse 13. Lupinen und deren Erzeugnisse 14. Weichtiere und deren Erzeugnisse auf der Grundlage von Weichtieren (1) Sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, Es ist nicht anzunehmen, dass die Verarbeitung, der sie unterzogen wurden, den von der Behörde für das Grundprodukt, aus dem sie gewonnen wurden, festgestellten Allergenitätsgrad erhöht. Viele andere Nahrungsmittel können allergische oder pseudoallergische Reaktionen hervorrufen, gelten in Europa jedoch nicht als häufige Allergene und werden daher nicht als eines der 14 Hauptallergene eingestuft.